In der Regel findet die Taufe im Gottesdienst am Sonntagmorgen in der Martin-Luther-Kirche statt. Wichtig ist die frühzeitige Anmeldung im Pfarramt. Ihr Pfarrer wird mit Ihnen ein vorbereitendes Gespräch führen, in dem er mit Ihnen sowohl über Sinn und Verlauf des Gottesdienstes als auch über die Taufe selbst sprechen wird.
Sofern ein Familienstammbuch (Stammbuch) vorliegt, sollte dieses von den Eltern zum Taufgespräch mitgebracht werden. Auf jeden Fall wird eine Geburtsurkunde mit dem Vermerk „für religiöse Zwecke“ benötigt. Patinnen und Paten brauchen - sofern sie nicht zur Martin-Luther-Kirchengemeinde gehören - eine Patenbescheinigung ihres zuständigen Pfarramtes. Wollen Sie ihr Kind nicht in Ihrer eigenen Kirchengemeinde, sondern in einer anderen Gemeinde taufen lassen, ist das auch möglich: Sie benötigen nur einen Entlassschein, den Ihnen Ihr zuständiges Pfarramt ausstellt.
Die Taufe ist eine Amtshandlung der Kirche, die nicht in Rechnung gestellt wird. Spenden - gerne auch unter Benennung eines genauen Zweckes - werden gerne entgegengenommen.
Die Taufe ist die persönliche Zusage der voraussetzungslosen Liebe Gottes. Durch die Taufe wird ein Mensch sowohl in die Gemeinschaft aller Christen als auch in die Gemeinschaft einer konkreten Kirche aufgenommen. Unabdingbar für die Taufe ist das Wasser. Es ist das Urelement des Lebens und Sterbens. Es reinigt von Schmutz und von allem, was uns von Gott trennt. Das geschieht in der Taufe ein für allemal; deshalb wird die Taufe niemals wiederholt, auch nicht bei einem Konfessionswechsel oder Wiedereintritt in die Kirche. Wasser kann aber auch zerstören und vernichten. Auch dies erlebt der Täufling im Wasserritus symbolisch. Wie Jesus Christus durch den Tod zum ewigen Leben gelangt, so taucht der Täufling als Mensch des neuen Lebens aus der Taufe auf. Ebenso wichtig wie das Wasser, das dreimal über den Kopf des Täuflings gegossen wird, ist das Wort, das die Pfarrerin oder der Pfarrer spricht: „Ich taufe dich im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes.“
Wird ein Mensch getauft, kommt er mit leeren Händen zu Gott. Wie ein kleines Kind steht der Täufling vor ihm und nimmt die Taufe als reines Geschenk aus seinen Händen. Die Kirche hat seit frühesten Zeiten diese bedingungslose Zusage der Liebe Gottes immer betont und deshalb Kinder getauft. Gottes Zuspruch ist größer als alles, was wir je leisten können - dies bezeugt die Taufe eines kleinen Kindes. Eltern und Patinnen und Paten haben die Aufgabe, stellvertretend für die Kinder den Glauben zu bezeugen und dem Täufling auf seinem Lebensweg zu vermitteln.
Ja. Neben der Kindertaufe gibt es auch die Taufe von Erwachsenen. Eine Taufe ist zu jeder Zeit und in jedem Alter möglich. Die Erwachsenentaufe wird durch einen Taufunterricht vorbereitet, der Antworten auf die grundlegenden Fragen christlichen Glaubens vermittelt. Viele Menschen, die sich bewusst für die Erwachsenentaufe entscheiden, legen besonderen Wert darauf, dass gerade der Glaube an Jesus Christus, den sie im Gottesdienst vor der Gemeinde selbst bekennen, eine wesentliche Voraussetzung für die Taufe ist. Die bewusste Entscheidung mit dem christlichen Glauben zu leben als Antwort auf Gottes Ruf - dieser Aspekt der Taufe wird besonders mit der Erwachsentaufe deutlich.
Häufig werden die Kinder im ersten Lebensjahr getauft. Eine Taufe ist aber in jedem Alter möglich.
Es gibt keine Vorschriften, wie der Täufling gekleidet sein soll. Im Falle der Taufe von Kleinkindern gibt es in manchen Familien die Tradition eines Taufkleides, das von Generation zu Generation weiter gegeben wird.
Wenn ein Mensch, der noch nicht getauft ist, sehr krank ist oder ein Kind nach der Geburt in Lebensgefahr schwebt, kann eine Nottaufe (Taufe bei Lebensgefahr) vorgenommen werden. Diese Taufe kann jeder getaufte Christ durchführen.
Konfessionell gebundene Kindertagestätten nehmen grundsätzlich auch ungetaufte Kinder auf. Die Eltern müssen allerdings damit einverstanden sein, dass ihr Kind dort christliche Glaubensinhalte kennen lernt.
Auch Ungetaufte können am Konfirmandenunterricht teilnehmen. Die Taufe wird dann in der Regel am Ende der Konfirmandenzeit oder auch im Konfirmationsgottesdienst stattfinden.
Die Taufe des Kindes wird vorgenommen, wenn ein Elternteil der Landeskirche angehört und der andere Elternteil, der nicht Mitglied der Evangelischen Kirche ist, nicht widerspricht.
Die Taufe kann auch vorgenommen werden, wenn die Eltern nicht Mitglieder der Evangelischen Kirche sind. Dann ist eine schriftliche Erklärung nötig, dass sie die christliche Erziehung ihres Kindes wünschen und es am evangelischen Religions- und Konfirmationsunterricht teilnehmen lassen werden.
Für die Taufe eines Kindes ist mindestens eine Patin oder ein Pate empfehlenswert. Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an das Gemeindebüro oder an den Pfarrer.
Die Taufe ist im Taufregister der Gemeinde beurkundet, zu der der Täufling gehört. Die ordnungsgemäß eingetragenen Angaben über die vollzogene Taufe, zu denen auch die Angaben über Patinnen und Paten gehören, sollten nicht verändert werden. Dahinter steht u.a. der Gedanke, dass die Taufzeugenschaft der Patin/des Paten als stattgefundene Tatsache nicht ungeschehen gemacht werden kann.
Eine Patin oder ein Pate muss bei der Taufe anwesend sein. Nicht anwesende Patinnen und Paten können von den Eltern benannt werden. Sie können damit zwar nicht die Taufe als vollzogenen Akt bezeugen, jedoch ihre Bereitschaft erklären, den Eltern bei der christlichen Erziehung des Kindes zu helfen. Die Eintragung dieser Patin oder dieses Paten ist somit - auch noch nachträglich - zulässig.
Wenn die Taufe unter Anrufung des dreieinigen Gottes und durch Benetzung mit Wasser bzw. Untertauchen vollzogen wurde, dann ist die Taufe gültig. Der Empfang der Taufe ist ein einmaliges, unwiederholbares Geschehen. Bei einem Wiedereintritt in die Evangelische Kirche oder bei einem Übertritt in eine andere Kirche wird sie daher nicht wiederholt.
Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte per E-Mail an das Pfarramt:
pfarramt.st.ingbert.nord@evkirchepfalz.de