Fragen zur Hochzeit
Die kirchliche Trauung setzt die standesamtliche Eheschließung voraus und versteht sich als ein Segnungsgottesdienst anlässlich der Eheschließung. Wenn Sie einen solchen Gottesdienst feiern möchten, nehmen Sie, sobald Sie einen Termin für Ihre standesamtliche Eheschließung anvisiert haben, auch Kontakt mit dem Pfarramt auf. Der Pfarrer lädt Sie dann zu einem Traugespräch ein.
In der Regel finden Traugottesdienste an einem Samstagnachmittag statt. Es gibt aber keine Vorschrift, die Trauungen an anderen Tagen untersagt. Auch vormittags kann ein Traugottesdienst im Anschluss an die standesamtliche Eheschließung gefeiert werden, wenn dies der Pfarrer so einrichten kann. In jedem Fall sollten Sie Ihren Wunschtermin frühzeitig mit dem Pfarrer abstimmen. In der Karwoche und an einigen Festtagen sind keine Trauungen möglich.
Für das Gespräch gibt es kein festes Schema. Es geht dem Pfarrer vor allem darum, Sie kennen zu lernen und mit Ihnen den Gottesdienst vorzubereiten. Plaudern Sie ruhig ein wenig aus dem Nähkästchen. Ihr Pfarrer findet so leichter Anknüpfungspunkte für die Predigt. Nennen Sie auch eigene Wünsche und Erwartungen an die Gestaltung des Gottesdienstes. Mitbringen müssen Sie - spätestens zur Trauung - Ihre standesamtliche Heiratsurkunde bzw. Ihr Stammbuch. Denn erst wenn ein Paar standesamtlich verheiratet ist, kann die kirchliche Trauung gefeiert werden.
Das Brautpaar zieht in die Kirche ein und wird vom Pfarrer mit einem biblischen Wort begrüßt. Gebet, Musik und Lied dienen der Sammlung und dem Lobpreis Gottes. Die Predigt wird über den Trauspruch gehalten, den das Paar sich selbst wählen oder auch den Pfarrer aussuchen lassen kann. Es folgen Schriftlesungen aus Altem und Neuem Testament, das Trauversprechen der Eheleute und die Segenshandlung. Fürbitten, Vaterunser und Segen beschließen den Gottesdienst, der, wenn Sie es wünschen, auch mit einer Abendmahlsfeier verbunden werden kann.
Die Liebe zweier Menschen zueinander ist ein Geschenk Gottes. Dem verbindlichen Miteinander gilt Gottes Verheißung für gute und schlechte Tage. Mit dem Trauversprechen verschließt das Brautpaar nicht die Augen vor der Tatsache, dass Ehen scheitern können. Sie zeigen jedoch mit ihrem Versprechen „bis der Tod uns scheidet“ die Bereitschaft, in schweren Zeiten für ihre Liebe alles ihnen mögliche geben zu wollen.
Möglich ist eine katholische Trauung mit Beteiligung eines evangelischen Pfarrers oder einer Pfarrerin bzw. eine evangelische Trauung mit Beteiligung eines katholischen Pfarrers. Kirchenrechtlich gilt eine solche Trauung als katholische, wenn sie unter katholischer Federführung vollzogen wurde und entsprechend als evangelische bei evangelischer Federführung. Klingt kompliziert? Wenden Sie sich einfach zuerst an die Gemeinde, in deren Kirche Sie heiraten möchten. Der dortige Pfarrer hat die Hauptverantwortung für die Trauung und wird Ihnen erklären, welche Schritte einzuleiten sind. Wenn ein Partner evangelisch ist und der andere keiner oder einer anderen Religion angehört, ist auf den Wunsch des evangelischen Partners ein Gottesdienst aus Anlass der Eheschließung möglich. Dabei wird jedoch vorausgesetzt, dass der nicht-christliche Partner die Form und Bedeutung dieses Gottesdienstes respektiert.
Viele wissen nichts über den Hintergrund dieses alten Brauches. Das Hereinführen der Braut durch ihren Vater hat symbolischen Gehalt. Es knüpft archaisch an die alte Tradition der Übergabe der Braut von einer Familie in die andere an: Von nun an wird sie zu ihrem Mann gehören. Mit dieser Geste mag es manchen Vätern auch heutzutage leichter fallen, sich von ihrer Tochter zu lösen. Wenn ein Paar allerdings schon jahrelang zusammen gelebt hat, mag es sich fragen, ob diese Form der „Übergabe“ für seine Lebenssituation stimmig ist.
Der Trauspruch ist der Bibelvers, den Ihnen der Pfarrer auf Ihren gemeinsamen Weg mitgibt und über den er auch predigt. Sie können sich dieses Wort (hier) selbst aussuchen oder den Pfarrer, der Sie im Vorfeld der Trauung ja etwas kennen lernt, bitten, für Sie diesen Vers auszuwählen.
Die Tätigkeiten des Kirchendieners und des Organisten müssen Sie bezahlen. Darüber hinaus zahlen Brautpaare von außerhalb, die sich die Martin-Luther-Kirche lediglich als Traukirche ausgesucht haben, aber nicht zu unserer Kirchengemeinde gehören, eine Nutzungsgebühr.
Ein besonderer Blumenschmuck hebt die festliche Atmosphäre eines Traugottesdienstes. Dabei gilt die Regel: Weniger ist manchmal mehr! Das Schmücken der Kirche müssen Sie selbst veranlassen und bezahlen. Besonderer Blumenschmuck, z.B. an den Außenseiten der Kirchenbänke, ist möglich. Sprechen Sie diese Frage im Traugespräch an!
Häufig möchten die Trauzeugen, gute Freunde oder Geschwister die kirchliche Trauung mit gestalten, z.B. einen Bibeltext oder ein Gebet sprechen oder etwas singen. Das ist möglich, sollte aber wegen des genauen Gottesdienstablaufs abgesprochen werden. Sprechen sie die Frage im Traugespräch an oder geben Sie denen, die etwas vortragen wollen, die Kontaktdaten des Pfarramtes.
Ja, das ist möglich. Vielleicht haben Sie ein Lieblingslied oder Sie finden im Gesangbuch ein Lied, das Ihnen besonders passend erscheint. Bringen Sie solche Wünsche und Vorschläge ins Traugespräch mit ein. Da durch das gemeinschaftliche Singen Menschen zueinander finden, sollten Sie darauf achten, dass die Lieder Ihres Traugottesdienstes auch gut singbar sind. Der schönste Liedtext geht verloren, wenn die Melodie so fremd und unbekannt ist, dass niemand sich mitzusingen traut. Der Pfarrer berät Sie gerne bei der Liedauswahl.
Normalerweise reicht für einen Gottesdienst das Gesangbuch aus. Viele Paare möchten an Ihrer Hochzeit jedoch ein persönlich gestaltetes "Gottesdienstblatt" haben. Ein solches Blatt können Sie in Absprache mit dem Pfarrer nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten. Den genauen Ablauf der Feier darin aufzunehmen, ist weder sinnvoll noch notwendig. Es genügt, wenn die Lieder und Texte, die im Verlaufe des Gottesdienstes gebraucht werden, darin zu finden sind.
Ja, am Ende des Gottesdienstes bitten wir um eine Kollekte für die Unterhaltung der Martin-Luther-Kirche.
Blumen streuen ist möglich, Reis darf nicht geworfen werden, da er sich nicht problemlos entfernen lässt.
Das Präsentsein im Augenblick ist bei einem Gottesdienst das Entscheidende und nicht das Posieren fürs Fotoarchiv. Fotografieren und Filmen ist jedoch möglich, wenn es unauffällig und diskret geschieht. Am besten beauftragen Sie nur eine einzige Person, die diese Aufgabe während des Gottesdienstes übernimmt und mit dem Fotografieren in solchen Situationen Erfahrung hat. Nach dem Gottesdienst dürfen dann alle anderen auch Bilder machen.
Ja. Sie haben die Möglichkeit, nach dem Traugottesdienst Ihre Gäste zu einem Umtrunk einzuladen. Dieser kann im Freien und – bei schlechtem Wetter – auch in der Kirche stattfinden. Bitte beachten Sie die geltenden Corona Vorschriften.
Ja, das ist möglich. Sie brauchen dazu die Erlaubnis Ihres zuständigen Gemeindepfarrers, der Ihnen einen sog. Entlassschein ausstellt. Brautpaare von außerhalb zahlen eine Gebühr für die Nutzung der Martin-Luther-Kirche.
Ja, das ist möglich, wenn der zuständige Pfarrer damit einverstanden ist.
Ja, das kann eine schöne und würdige Möglichkeit sein, für die Zeit zu danken, die Sie bereits miteinander gehabt haben, und den Segen Gottes für Ihren weiteren gemeinsamen Weg zu erbitten.
Ja. Nach der Ordnung der Pfälzischen Landeskirche ist es möglich, einen Gottesdienst anlässlich der Eintragung einer Lebenspartnerschaft zu feiern, wenn in der jeweiligen Ortsgemeinde sowohl das Presbyterium als auch der Pfarrer damit einverstanden sind. Dies ist in unserer Kirchengemeinde der Fall.
Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte per E-Mail an das Pfarramt:
pfarramt.st.ingbert.nord@evkirchepfalz.de