Fragen zur Beerdigung
Ja, das können Sie. Jedes Bestattungsinstitut bietet die Möglichkeit an, einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen. Dieser kann für sich selber oder für eine andere Person abgeschlossen werden und besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil beinhaltet die Festlegung der Bestattungsform und Ihre Wünsche für die Trauerfeier. Der zweite Teil beinhaltet die Errechnung der voraussichtlichen Bestattungskosten.
Wenn ein Trauerfall eintritt und Sie das Bedürfnis haben, unmittelbar am Sterbebett von der verstorbenen Person Abschied zu nehmen, kommt der Pfarrer für eine sog. Aussegnung zu Ihnen in die Wohnung bzw. ins Krankenhaus oder Pflegeheim. Bei dieser kleinen Feier wird der Herr über Leben und Tod angerufen, es wird aus Gottes Wort gelesen, und der Verstorbene wird mit Gottes Segen aus der Gemeinschaft der Lebenden entlassen. Die gebundene Form der Andacht und die Worte der Tradition sind hilfreich, um dem Unfassbaren Ausdruck zu geben.
Nach dem Gesetz darf ein Verstorbener bis zu 36 Stunden im Haus aufgebahrt werden. Überstürzen Sie also nichts, nehmen Sie sich Zeit zum Abschiednehmen!
Oft äußern Menschen Wünsche hinsichtlich ihrer Beerdigung. Diese Wünsche sollten respektiert werden. Wenn keine Wünsche geäußert wurden, entscheiden die nächsten Verwandten. Wenden Sie sich zur Organisation der Beerdigung zunächst an ein Bestattungsunternehmen Ihres Vertrauens. Normalerweise regelt dieses Unternehmen alle wichtigen Formalitäten für Sie (Standesamt, Friedhofsverwaltung, Krankenkasse, Versicherungen). Das Bestattungsunternehmen setzt dann in Absprache mit Ihnen, dem Pfarrer und der Friedhofsverwaltung den Termin der Trauerfeier fest. Anschließend kommt der Pfarrer zu Ihnen bzw. in die Wohnung der verstorbenen Person zu einem Seelsorgebesuch.
Es geht um ein vertrauliches Gespräch. Dabei kann all das offen zur Sprache kommen, was Sie hinsichtlich des Verstorbenen und Ihrer Beziehung zu ihm bewegt. Auch Ihre Fragen zur Gestaltung des Trauergottesdienstes haben hier ihren Platz. Erzählen Sie dem Pfarrer aus dem Leben des Verstorbenen. Sie helfen damit, den Trauergottesdienst persönlich zu gestalten. Vielleicht kennen Sie ein Bibelwort, das dem Toten wichtig war; dies kann Grundlage für Lesung und / oder Ansprache sein.
Die Entscheidung eines Menschen, der Kirche nicht angehören zu wollen, muss auch im Tod ernst genommen werden. In der Regel möchte derjenige, der aus der Kirche ausgetreten ist und auch niemals hat deutlich werden lassen, dass er wieder zur christlichen Gemeinde dazugehören möchte, nicht kirchlich bestattet werden. Ausnahmen sind in seelsorgerlich begründeten Fällen möglich und liegen in der Verantwortung und im Ermessen des Pfarrers.
Nein. Eine Bestattung erfolgt in der Regel in der eigenen Konfession. Ausnahmen müssen mit dem Pfarrer abgesprochen werden.
Ja, eine Selbsttötung ist kein Hinderungsgrund für eine kirchliche Bestattung.
Ja, das ist möglich. Die Kirche ist ein Ort, an dem Menschen ihre Lebenssituation „in Freud und Leid“ vor Gott bringen und das Leben feiern. Hier findet darum auch der Abschied von einem Verstorbenen einen würdigen Platz. Die Beisetzung auf dem Friedhof kann am selben Tag nach (oder auch vor) dem Trauergottesdienst in der Kirche erfolgen, oder an einem anderen Tag, jeweils in Absprache mit dem Pfarramt und der Friedhofsverwaltung. Für die Nutzung der Kirche, den Kirchendienst und den Organisten fällt eine Gebühr an.
Haben Sie weitere Fragen, so schreiben Sie bitte per E-Mail an das Pfarramt:
pfarramt.st.ingbert.nord@evkirchepfalz.de